In einem wichtigen Schritt zur Förderung von bezahlbarem Wohnraum führt die Bundesregierung die neue Wohngemeinnützigkeit ein. Diese Maßnahme soll es sozialen Unternehmen, Vereinen und gemeinnützigen Stiftungen ermöglichen, günstigen Wohnraum anzubieten und von umfassenden Steuererleichterungen zu profitieren. Laut Angaben der Regierung sollen rund 60 Prozent der Haushalte in Deutschland von der neuen Wohngemeinnützigkeit profitieren können, da die Einkommensgrenzen entsprechend festgelegt sind.
Die neue Wohngemeinnützigkeit, die im Jahressteuergesetz verankert werden soll, wird voraussichtlich rund 105.000 Mietern günstigen Wohnraum ermöglichen. Diese Maßnahme war bis 1990 in der Bundesrepublik praktiziert und wird nun wieder eingeführt.
Experten und Interessenvertreter sehen die Wiedereinführung der Wohngemeinnützigkeit als wichtige Maßnahme, um bezahlbaren Wohnraum zu fördern und Personen mit geringen Einkommen zu unterstützen. Die Erweiterung der Säulen für bezahlbaren Wohnraum wird positiv bewertet und als Schritt in die richtige Richtung angesehen.