Ein 61-Jähriger wurde einen Tag nach seiner Entlassung aus dem Rottenburger Gefängnis erneut zu einer Freiheitsstrafe verurteilt. Am Montag wurde der Mann aus der Haft entlassen, nur um am Dienstag erneut vor Gericht zu stehen.
Das Amtsgericht Tübingen führte ein beschleunigtes Verfahren durch, das zu einer Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe von drei Monaten ohne Bewährung führte. Der Vorfall, der sich auf dem Rottenburger Marktplatz abspielte, beinhaltete das Nichtbefolgen eines Platzverweises sowie Beleidigung und Bedrohung von Polizisten.
Der Angeklagte gestand die Tat und entschuldigte sich bei der betroffenen Polizistin. Trotzdem ist das Urteil noch nicht rechtskräftig. Im beschleunigten Verfahren ist die höchste mögliche Strafe eine einjährige Freiheitsstrafe.
Das schnelle Vorgehen des Gerichts signalisiert eine klare Reaktion auf den Vorfall und zeigt, wie die Justiz mit der Wiederholungstat des Mannes umgeht. Die Situation wirft Fragen über das Verhalten des Mannes und mögliche Konsequenzen auf.