Das Landesarbeitsgericht hat entschieden, dass die Kürzung der Bezüge beim Porsche-Betriebsratsvorsitzenden Harald Buck und zwei Mitstreitern rechtswidrig war. Diese Entscheidung könnte weitreichende Auswirkungen auf Arbeitnehmervertreter haben.
Der Bundesgerichtshof hat strengere Vorgaben für die Vergütung von freigestellten Betriebsratsmitgliedern bei Volkswagen festgelegt. Im Fall von Porsche führte die Kürzung der Bezüge von Betriebsratsvertretern zu einem juristischen Konflikt.
Das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg hat die Berufung von Porsche gegen die Urteile des Arbeitsgerichts Stuttgart abgewiesen. Diese Entscheidung könnte eine Signalwirkung für andere Arbeitnehmervertreter haben.